WIRTSCHAFTS
ERMITTLUNG
Control Pro sieht sich nicht als Ersatz für behördliche Ermittlungen bei Wirtschaftsdelikten, je nach Sachlage aber sehr wohl aber als geeignete Alternative.
Unter anderem erwächst der Vorteil der gänzlichen Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers im Bezug auf die Verwertung von Ermittlungsergebnissen. Im Falle eines positiven, in diesem Falle strafrechtlich relevanten Erhebungsberichts, bleibt es alleine dem Unternehmen überlassen, die Ermittlungsergebnisse an die Behörden weiterzuleiten und Strafanzeige zu erstatten oder eine interne Lösung durch Wiedergutmachung des Schadens anzustreben.
Bei begründetem Verdacht auf Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue ist es selbstverständlich gesetzeskonform, externe private Ermittler zu beauftragen, um diese Straftaten aufzuklären, ohne die Behörden zu informieren. Dies unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte und ohne systematische Überwachung der Mitarbeiter.

