Control Pro

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Security
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Johann Fesl, Berufsdetektiv und Gründer der Detektei Control-Pro
Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes Österreichischer Berufsdetektive

  • Beobachtungen, Ermittlungen, Observationen, Personensuche, Videoüberwachungen
  • Arbeits,- und Ermittlungsmethoden von Privatdetektiven
  • Personenfahndungen aus den laufenden Ermittlungen unserer Erhebungsabteilung sowie aus den Fahndungsabteilungen von Behörden und Kollegen.
  • Vaterschaftstests - DNA Tests - Forensics - Beweis,- und Spurensicherung
  • Infos über den Ersatz von Detektivkosten - Regressmöglichkeiten
  • Laufende Seminare und Weiterbildungen in den Bereichen Personen,- und Veranstaltungsschutz
  • Fachliteratur und einschlägige online-Beiträge
  • OGH Urteile und weitere Ergebnisse interessanter Verfahren

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Vaterschaftstests auf eigene Faust - Private DNA Labors boomen

76.000 Kinder werden in Österreich jährlich geboren - nach offiziellen Schätzungen ist jedes zehnte davon ein sogenanntes Kuckuckskind, stammt also nicht von dem von der Mutter angegebenen Vater, sondern von einem anderen Erzeuger.

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Leider oft trügerische "Gewissheit"

"Schnell eine Zahnbürste oder ein gebrauchtes Taschentuch" in die Plastiktüte und an eines der 10 Österreichischen DNA Labors geschickt, und nach wenigen Tagen kommt das Ergebnis mit der Post, mit der Rechnung über einige Hundert Euro.

Bereits kleine Fehler bei der Probenahme, bei der Verpackung oder dem Transport können das Ergebnis derart verfälschen, das eine zweifelsfreie Zuordnung des Spurenträgers zu einer Person nicht mehr möglich ist. Das so zustande gekommene "Ergebnis" ist für einen zweifelsfreien Nachweis der Vaterschaft nicht brauchbar.

Die DNA Labors liefern durchwegs sehr gute Arbeit. Bei verunreinigten Spurenträgern, Zahnbürsten die im Eifer des morgendlichen Gefechtes im Bad verwechselt werden, Taschentücher, die aus dem Mülleimer gefischt werden, wo sie dicht an dicht mit den Hygieneartikel der restlichen Hausbewohner bereits über Stunden genug Möglichkeiten hatten auch deren genetische Spuren aufzunehmen, oder Zigarettenstummel von der vortägigen Hausparty, verpackt in Plastiktüten, die sich bereits bei geringfügigen Temperaturschwankungen in feuchtigkeitstriefende Hydrokulturen verwandeln, ........ kann selbst das beste Labor kein kein richtiges Ergebnis erzielen!

Die Österreichischen Berufsdetektive müssen in letzter Zeit immer öfter Fälle bearbeiten, wo aufgrund von Fehlinterpretationen privat durchgeführter Vaterschaftstests folgenschwere, und in der Folge auch oft teure Streitfälle geklärt werden müssen.

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Relaunch der FÖBD Homepage - Fachverband der Österreichischen Berufsdetektive

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Der Fachverband der Österreichischen Berufsdetektive steht ab sofort allen Kollegen, Kunden und Interessierten mit seiner neuen Homepage zur Verfügung.

Unter www.foebd.at finden Sie nicht nur den kompetenten Detektiv in Ihrer Nähe, auch weitere Infos über die Möglichkeiten von Berufsdetektiven und Ihre Tätigkeitsbereiche sind auf der FÖBD Site übersichtlich aufgeführt.
Eine eigene Seite über Detektivkosten und die Möglichkeit der Rückforderung von Ermittlungskosten ergänzt der Servicebereich der neuen Fachvebandshomepage.

Der Bereich "Aktuelles" bringt regelmässig Teilbereiche der Detektivarbeit zur Sprache und informiert über derzeit aktuelle Themen und Schwerpunkte.

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Betrug mit Folgen.

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Es ist die Entscheidung des offensichtlich Betrogenen, ob er die Behörden einschaltet, oder eine Detektei mit den Ermittlungen beauftragt. Die Kosten der Ermittlungen hat in letzterem Fall der Überführte in vollem Umfang zu tragen.

Beispielfall:

Die spätere Beklagte betreibt ein Reisebüro. Sie war berechtigt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Reiserücktrittsversicherungen an ihre Kunden zu vermitteln. Im Jahre 2006 meldete sie die Stornierung einer Reise bei einer Reiseversicherung, mit der sie in Geschäftsbeziehung stand und zeigte Stornierungskosten in Höhe von 3407 Euro an. Diese Reise war aber nie gebucht worden. Da die eingereichte Schadenanzeige Ungereimtheiten enthielt, die von den Betreibern des Reisebüros auch nicht schlüssig erklärt werden konnten, beauftragte die Versicherung ein Detektivbüro. Sie erfuhr darauf hin, dass es den Reiseveranstalter gar nicht gab. Bei der angeblichen Firma handelte es sich um einen Betrieb, der früher vom Vater der späteren Beklagten betrieben wurde. Diese Firma war jedoch bereits abgemeldet worden. Reisebuchungen in den fraglichen Hotels waren ebenfalls nicht vorhanden, der Ehemann der angeblichen Reisekundin, der mitreisen sollte, hatte zu dem fraglichen Zeitpunkt gar keinen Urlaub. Die Versicherung erstattete darauf hin Strafanzeige. Die Betreiberin des Reisebüros wurde auch rechtskräftig wegen versuchten Betruges verurteilt.
Detekteikosten in Höhe von 1873 Euro
Sie weigerte sich allerdings, die Kosten für die Detektei in Höhe von 1873 Euro zu bezahlen. Begründung:
Die Kosten seien nicht notwendig gewesen. Schließlich hätte die Versicherung die Ermittlungen auch selbst anstellen können. Es hätte auch ausgereicht, die Schadensregulierung einfach abzulehnen. Außerdem hätte eine Strafanzeige genügt, dann wären die Ermittlungsbehörden tätig geworden und die Kosten dort angefallen. Die Klägerin habe sich angemaßt, selbst Ermittlungen durchführen zu wollen und müsse daher auch die Kosten selbst tragen.
Versicherungsbetrügerin muss Detekteikosten erstatten.

Der zuständige Richter beim AG München gab der Versicherung jedoch Recht: Dass jemand, den man betrügen wolle, sich darum kümmern dürfe, den Betrug abzuwehren, verstehe sich von selbst. Die Meinung der Beklagten, hier habe das Opfer die Interessen des Betrügers zu wahren und sich daher stets Gedanken zu machen, wie er die Kosten für den Betrüger gering halten könne, entbehre jeder Grundlage. Das Opfer sei berechtigt, jene Aufwendungen vorzunehmen, die es zur Abwehr für erforderlich halte. Die Beauftragung von Detektiven sei sachgerecht.

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Österreichische Detektive decken grossangelegten Zigarettenschmuggel auf

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Kärntens Trafikanten wehren sich mit Hilfe eines privaten Ermittlers gegen den Schmuggel von Zigaretten.
Zigaretten werden von den Banden oft mit dem Auto nach Kärnten geschmuggelt. Dort werden sie mit 20 Prozent Gewinn verkauft.Kärntens Trafikanten wurde der Schmuggel mit slowenischen Zigaretten zu bunt. Deshalb haben sie im Dezember 2008 einen Privatdetektiv engagiert, der organisierte Kleinschmuggler-Banden ausfindig machen sollte. Der Erfolg spricht für sich. Mehr als 300 Schmuggler konnten in diesem Jahr bereits ausgeforscht werden.
Der Zoll habe zu wenig Personal, um den organisierten Kleinschmugglern Herr zu werden, erklärt Peter Trinkl, Obmann des Bundesgremiums der Trafikanten. "Deshalb haben wir einen Detektiv mit dieser Aufgabe betraut. Dieser ist mit Hilfskräften permanent unterwegs und macht Erhebungen und Observierungen, um die Ergebnisse dem Zoll weiterzuleiten."Kärnten, mit der Grenze zu Slowenien und Italien, leidet seit Jahren unter dem Schmuggel. 25 Millionen Euro jährlich gehen dadurch den Kärntner Trafiken verloren. "Im Raum Völkermarkt und Wolfsberg verzeichnen die Trafikanten sogar einen Umsatzrückgang von 26 bis 28 Prozent", sagt Harald Pichler, Obmann der Kärntner Trafikanten. Nicht um den einfachen Bürger, der sich mal eine Stange zu viel mitnimmt, gehe es, sondern im Wesentlichen um den organisierten Kleinschmuggel. Pichler: "Das sind Leute, die kartonweise Zigaretten über die Grenze bringen und in Betrieben oder in Wohnblöcken ihre Kollegen oder Nachbarn versorgen." So hat sich zum Beispiel ein Mitarbeiter einer Kärntner Werkzeugfirma in seiner Firma eine illegale Trafik eingerichtet, aus der er rund 150 Kollegen und Bekannte mit Schmuggelware versorgte, ohne dass der Betriebsinhaber was wusste.

Bisher grösster Fall:
Für den vorläufig größten Fall in Kärnten dürfte aber ein slowenischer Unternehmer sorgen. Er steht unter Verdacht, eine Internetplattform zum Verkauf von illegalen Zigaretten zu betreiben. "Zwei Mal pro Woche wurden Zigaretten mit einem Pkw nach Bleiburg geschmuggelt und im dortigen Postamt an zahlreiche Kärntner Abnehmer verschickt", erklärt Nikolaus Gstättner von der Wirtschaftskammer Kärnten. Ein gutes Geschäft: Denn neben den 20 Prozent Gewinnspanne beim Zigarettenpreis kassierte der Mann von den Käufern zudem noch 20 Euro an Postgebühren.Wer als Schmuggler erwischt wird, auf den wartet eine Steuernachzahlung und zusätzlich eine Verwaltungsstrafe. Die illegalen Zigaretten werden vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet.

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Studie: Wirtschaftsspione kommen zu 70 Prozent aus den eigenen Reihen

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Er ist im Schnitt 41 Jahre und schon zehn Jahre in der Firma – Verräter von Dienstgeheimnissen oder Wirtschaftsspione kommen zu 70 Prozent aus dem eigenen Unternehmen, ergab eine Studie zur Wirtschafts- und Industriespionage in Baden-Württemberg, die am Freitag in Karlsruhe bei der Sicherheitsmesse SAFEKON vorgestellt wurde. Externe Täter hatten im Schnitt seit sechs Jahren eine Geschäftsverbindung. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kommen die Täter aber am häufigsten aus Asien, gefolgt von deutschen und westeuropäischen Firmen-Spionen, so die Untersuchung, die unter anderem vom Ferdinand-Steinbeis-Institut erarbeitet wurde.

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"Die Studie macht deutlich, wie sehr Urheberrechtsverletzungen, Spionage und Informationsabfluss unsere Unternehmen bedrohen", meinte Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) bei der Vorstellung – sie zeigt aber auch, wie leichtsinnig Firmen mit ihren wichtigsten Schätzen wie dem Know-how umgehen.
Durch Verstöße gegen Patent- und Markenrechte, Geschmacksmuster oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurden in den vergangenen vier Jahren nach der Studie 38 Prozent der befragten 240 Unternehmen geschädigt. Vor allem forschungsintensive Unternehmen – fast zwei Drittel – waren mindestens einmal von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Bundesweit richten Marken-Piraten Milliarden-Schäden an, rechnet eine vor einer Woche veröffentlichte Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) hoch.
Dabei fühlen sich Unternehmen ganz gut gegen Wirtschaftsspionage aufgestellt. Eine Fehleinschätzung, warnen Sicherheitsexperten. Mehr als die Hälfte der befragten forschungsintensiven Unternehmen haben zwar antragsfähige, aber nicht geschützte Patente – sei es, weil sie den hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand eines Antrags fürchten, weil sie meinen, dass das Produkt noch nicht patentreif ist oder weil sie es im Ausland ohnehin nur mangelhaft geschützt sehen.
"Ein Teil ihres geistigen Eigentums ist somit rechtlich schutzlos", so die Forscher. Nur bei etwa zwei Drittel dieser Firmen sind der Forschungs- und Entwicklungsbereich besonders geschützt, auf ihre Produktion achten noch weniger Unternehmen.
Angst haben die Firmen vor allem vor technischen Späh-Angriffen. Falsch, sagen nun die Experten. Denn es ist oft der unzufriedene Mitarbeiter, vor dem sie sich eigentlich hüten müssen. Geldgier, verbunden mit mangelndem Werte- und Unrechtsbewusstsein sind der Studie zufolge die häufigsten Ursachen für schädigendes Verhalten von Beschäftigten. Leichtes Spiel haben "schwarze Schafe", wenn dem Geheimnisdiebstahl kaum vorgebeugt und wenig kontrolliert wird. "Hier könnten sich die Unternehmen aus eigener Kraft besser schützen", so die Untersuchung.
Sensibles Wissen ist immer wieder zu vielen Menschen bekannt, Geschäftspartner und Subunternehmen sind kaum in Sicherheitskonzepte eingebunden. Außerdem sind ethische Richtlinien und Verhaltenskodexe genauso selten wie Schulungen zur Mitarbeiter-Sensibilisierung zum Know-how-Schutz.
Bei der "SiFo-Studie 2009" handelt es sich laut Ministerium um eine der größten empirischen Untersuchungen zur Wirtschafts- und Industriespionage in Unternehmen. Bis zum Jahresende will das Sicherheitsforum Baden-Württemberg – darin sind Firmen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden vertreten – eine Broschüre dazu vorlegen. Außerdem wird die Studie mit Handlungsempfehlungen in der Steinbeis-Edition veröffentlicht.

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Stalking! Kein neues Phänomen aber endlich sanktionierbar!

STALKING gem. § 107a StGB

In Österreich ist das Anti-Stalking Gesetz im Jahr 2006 mit 1. Juli in Kraft getreten. Die
Anti-Stalking Gesetzgebung sieht zwei Möglichkeiten zum Schutz eines Opfers vor:

(1) strafrechtlicher Schutz
vor beharrlicher Verfolgung und Beeinträchtigung der
Lebensführ ung (§ 107a (Abs 1) StGB) durch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

(2) zivilrechtlicher Schutz
vor Eingriffen in die Privatsphäre (§ 382g (Abs. 1) EO)
durch eine einstweilige Verfügung, mit der dem Stalker die Kontaktaufnahme jeglicher
Art, der Aufenthalt an bestimmten Orten und andere häufig gesetzte Stalking-
Handlungen untersagt werden können

Die bekannt gewordenen Fälle von Stalking steigen in den latzten Jahren sprunghaft an (siehe Grafik).

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Gerade bei Fällen von Stalking ist es wichtig von Anfang an die in einem späteren Verfahren notwendigen Beweise zu sammeln, und dem Stalker gegenüber das richtige und unmissverständliche Verhalten zu zeigen.
Unsere Detektive ermitteln diese Beweise, fertigen einen unmissverständlichen Erhebungsbericht an, und bringen (nach Absprache mit der(m) Auftraggeber(in), die Anzeige ein. Selbstverständlich beraten unsere Berufsdetektive Sie auch im richtigen Verhalten dem Stalker und Ihrer Umwelt gegenüber.

Hier einige wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit Stalkern:

• Dem Stalker unmissverständlich mitteilen, dass jeder Kontakt von ihm, in welcher Form auch immer, unerwünscht und sinnlos ist. Dies sollte kein zweites Mal mehr erfolgen, vielmehr ist dann der nächste Punkt zu beachten. Für eine gute Dokumentation und für eventuelle zukünftige Verfahren wäre es gut, einen Zeugen zu haben, der bei dieser Mitteilung anwesend war oder diese Mitteilung anders bewiesen werden kann. Hier steht Ihnen selbstverständlich jeder Berufsdetektiv zur Verfügung, dieser fertigt auch gleich einen Bericht zur evt. späteren Vorlage bei Gericht an.
• Keine Kontakt zum Stalker! Jeglicher Kontakt ist zu vermeiden, keine SMS beantworten, keine Telefongespräche, keine E-Mail-Antworten. Wenn Sie dem Stalker nicht persönlich mitteilen wollen, das Sie keinerlei Kontakt mit Ihm wollen, machen das selbstverständlich unsere Detektive für Sie und dokumnetieren dies natürlich auch. Beim direkten Kontakt soll dem Stalker ausgewichen und der Stalker ignoriert werden. Bei einer Bedrohung ist sofort der Polizeinotruf zu betätigen und, soweit dies möglich ist, Personen um Hilfe zu ersuchen. Ziel ist es, durch die ständige und konsequente Ignoranz dem Täter zu signalisieren, dass seine Bemühungen vergeblich sind.
• Konsequente Dokumentation der Handlungen des Stalkers. Alle E-Mails, SMS, alle Mobilboxnachrichten sind aufzuheben, abzuspeichern oder aufzunehmen. Die Anzahl der versuchten Kontaktaufnahmen, sowohl der mittels Kommunikationsmedien als auch der persönlichen, sind in einem Bericht zu vermerken. Geschenke und Briefe sind wieder zurückzuschicken (nach deren Dokumentation). Falls man Gegenstände vom Stalker hat, sind diese ebenfalls zurück zu schicken, damit es keine Verbindlichkeiten mehr gibt. Hier berät Sie ein Berufsdetektiv gerne über die genaue Vorgehensweise und unterstützt Sie mit technischen Hilfsmitteln zur Dokumentation aller Nachrichten, SMS, Briefe, und weiteren Kontaktversuche.

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